Sichere Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Geräte.
Die DGU V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Der Zusatz „Vorschrift 3“ bezieht sich auf die Sicherheit und regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen)
Als Unternehmer egal aus welcher Branche, sind sie Verpflichtet dass in ihrem Unternehmen alle ortsfesten und ortveränderlichen elektrische Betriebsmittel,
vom Computer, Kaffeemaschine, Verlängerungskabel über jegliche elektrischen Werkezeuge, bis hin zur elektrischen Anlage in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen.
Also alle elektrischen klein und Großgeräte die über einen Netzstecker verfügen.
Die Unternehmerpflicht ergibt sich aus :
– § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG),
– §§ 3, 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
– Technische Regeln der Betriebssicherheit (TRBS 1203),
– § 15 Abs. 5 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII),
– § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und
– DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)
Die Prüfung elektrischer Geräte erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik gemäß den
VDE Normen DIN VDE 701-702 (DIN EN 50699 / 50678).
Alle prüfpflichtigen elektrischen Geräte werden durch besichtigen, erproben und messen einer Einzelprüfung gem. DGUV V3 unterzogen.